Ernst Heise-Luis - Rentenberater: kompetent in Sozialversicherung u. berufsständischer Versorgung


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arbeitslos

Berufsständische > ohne Tätigkeit

Es kann verschiedene Gründe haben, dass Sie Ihre Tätigkeit zeitweilig nicht ausüben.

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie
arbeitslos sind?

In der Regel werden Sie Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit beziehen. Sie können dann dort die Zahlung der Beiträge zum Versorgungswerk beantragen. Ihre eigentliche Leistung wird dadurch nicht gekürzt.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu Ihren Versorgungsbeiträgen.

In jedem Fall sollten Sie
bei der Antragstellung für die Geldleistung auf Ihre Mitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung und auf Ihre Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung hinweisen.


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