- In berufsständischen Versorgungswerken sind auch die freiberuflich tätigen Angehörigen der versicherten Berufe beitragspflichtig. Sie müssen oftmals Entscheidungen zu ihrer Beitragszahlung treffen.
- Wer geringfügig beschäftigt ist (400-Euro-Jobs/Minijobs), kann auf die Versicherungsfreiheit verzichten und erhält so bei einer verhältnismäßig geringen eigenen Beitragsleistung den größeren Beitragsanteil von seinem Arbeitgeber.
- Viele berufsständische Versorgungswerke räumen ihren Mitgliedern die Möglichkeit einer höheren Beitragszahlung ein, die sich bei einer späteren Leistung auszahlen kann.
In diesen und vielen weiteren Fällen sind sorgfältige Abwägungen vorzunehmen. Bei der Beschaffung der hierfür erforderlichen Informationen bin ich Ihnen gerne behilflich.