Ernst Heise-Luis - Rentenberater: kompetent in Sozialversicherung u. berufsständischer Versorgung


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Grundsätzliches

Krankenversicherung

Wer als Arbeitnehmer beschäftigt ist und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, ist Pflichtmitglied einer Krankenkasse.

Der Grundsatz ist schnell erklärt: Gegen Beitragszahlung haben Versicherte Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse. Leider kommt es bei der Umsetzung gelegentlich zu Problemen.

So können z. B. Streitigkeiten über Krankengeldansprüche oder Beitragszahlungen bei Versicherten schnell zu großen finanziellen Problemen führen, die teilweise nicht ohne fachliche Hilfe bewältigt werden können.


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