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Berufsständische
Ärzte, Apotheker, Architekten, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Zahnärzte und Angehörige der Bayerischen Ingenieurkammer Bau - Berufsgruppen, in denen freiberufliche Tätigkeit häufig ist - haben über ihre Berufskammern Versorgungseinrichtungen errichtet, die für ihre Versorgung im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie im Falle ihres Todes für die Versorgung der Angehörigen zuständig sind.
Hier gelten andere Rechtsgrundlagen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die hohe Kapitaldeckung bewirkt deutlich höhere Leistungen.
Jedes Versorgungswerk gibt sich im Rahmen der geltenden Gesetze eine eigene Satzung. In vielen Fällen - insbesondere bei einem Wechsel des Tätigkeitsortes - können sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.