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Krankenversicherung
Krankengeld-Leistungsende
Krankengeld wird für eine Krankheit längstens für 78 Wochen gezahlt. Dabei kommt es auch zur Zusammenrechnung mit "hinzugetretenen" Krankheiten.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Krankenkassen bei der Berechnung des Leistungsendes Fehler machen, die die Dauer des Krankengeldanspruches verkürzen können. Daher empfehle ich, in allen Zweifelsfällen eine sachkundige Prüfung der Berechnung des Krankengeldendes vornehmen zu lassen.
Auch der Übergang vom Krankengeld zu nachfolgenden Geldleistungen ist nicht immer einfach zu gestalten. Bitte lassen Sie sich beraten und bei Bedarf auch vertreten, um in dieser ohnehin schwierigen Phase keine Nachteile zu erleiden.