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Berufsständische > ohne Tätigkeit
Es kann verschiedene Gründe haben, dass Sie Ihre Tätigkeit zeitweilig nicht ausüben.
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie Ihre Berufstätigkeit einfach unterbrochen haben?
Die meisten Versorgungseinrichtungen bieten in diesem Fall Regelungen zur freiwilligen Beitragszahlung an. Falls Ihnen auch eine Beitragsfreistellung angeboten wird, können damit größere Nachteile - etwa zur Leistung oder zur Höhe der Berufsunfähigkeitsrente - verbunden sein.
Wenn die Unterbrechung der Tätigkeit über längere Zeit andauert, sollten Sie Ihre Beitragsentscheidung sorgfältig abwägen. Bei der Beschaffung der erforderlichen Informationen bin ich Ihnen gerne behilflich.