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Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 24. August 2005 im Rechtsstreit B 12 KR 29/04 R entschieden, dass gegen die Erhebung der vollen Krankenversicherungsbeiträge von Rentnern auf Versorgungsbezüge keine Bedenken bestehen. Gegen die Entscheidung des Bundessozialgerichts wurde in einigen Fällen Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Entscheidung wurde am 04.04.2008 bekanntgegeben. Die Beschwerden wurden zurückgewiesen.
Den Text der Entscheidung finden Sie hier.